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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 18.10.2010, Az.: 2 BvC 3/10
Zulässigkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde bei Erhebung derer durch Beitritt von weniger als 100 Wahlberechtigten
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 18.10.2010
Referenz: JurionRS 2010, 26355
Aktenzeichen: 2 BvC 3/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgegenstand:

Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn H.
...
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 8. Juli 2010 - EuWP 21/09 - (BTDrucks 17/2200)

BVerfG, 18.10.2010 - 2 BvC 3/10

In dem Verfahren
...
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung
der Richterinnen und Richter Präsident Voßkuhle, Broß, Osterloh, Di Fabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff, Gerhardt, Landau
am 18. Oktober 2010
beschlossen:

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Die Wahlprüfungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 26 Abs. 3 Satz 2 Europawahlgesetz erforderlichen Beitritt von mindestens 100 Wahlberechtigten erhoben wurde (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 31. Mai 2005 - 2 BvC 1/05 -, [...]). Die Begründung der Beschwerde gibt keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen, an der das Bundesverfassungsgericht auch für die dem § 26 Abs. 3 Satz 2 Europawahlgesetz entsprechende Regelung in § 48 BVerfGG bereits wiederholt festgehalten hat (vgl. BVerfGE 1, 430 <432 f.>; 14, 196 <197>; 58, 170 <171>; 79, 47 <48>).

Voßkuhle
Broß
Osterloh
Di Fabio
Mellinghoff
Lübbe-Wolff
Gerhardt
Landau

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