Beschl. v. 18.01.2010, Az.: 1 BvR-(3) 3189/09
Verfahrensgang:
vorgehend:
AG Köln - 26.05.2009 - AZ: 313 F 49/08
OLG Köln - 20.11.2009 - AZ: 25 UF 126/09
nachgehend:
Verfahrensgegenstand:
Verfassungsbeschwerde des Herrn L. gegen
- a)
den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 20. November 2009 - 25 UF 126/09 -,
- b)
den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 26. Mai 2009 - 313 F 49/08 -
hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfeund Beiordnung eines Rechtsanwalts
BVerfG, 18.01.2010 - 1 BvR-(3) 3189/09
In dem Verfahren
...
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richterin Hohmann-Dennhardt und
die Richter Gaier, Kirchhof
am 18. Januar 2010
einstimmig beschlossen:
Tenor:
Dem Beschwerdeführer wird auf seinen Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin O. zur Wahrung seiner Rechte beigeordnet.
Hohmann-Dennhardt
Gaier
Kirchhof
Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.