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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 16.03.2011, Az.: 1 BvR 593/08
Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als ein dem Grunde nach leistungsminderndes Einkommen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Verletzung des Grundrechts auf Gleichbehandlung sowie des Grundrechts auf Schutz des Eigentums durch Anrechnung einer Verletztenrente auf das Einkommen nach dem SGB II; Sonderstellung der Grundrente innerhalb der sonstigen öffentlich-rechtlichen Leistungen; Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Ausgestaltung der grundlegenden Systementscheidungen des Gesetzgebers im Sozialversicherungsrecht sowie im sozialen Entschädigungsrecht; Eingriff in den Schutzbereich des Eigentums bei Veränderung des Zahlbetrags einer Verletztenrente und der Minderung der Höhe des Arbeitslosengeldes II
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 16.03.2011
Referenz: JurionRS 2011, 13819
Aktenzeichen: 1 BvR 593/08
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

BSG - 06.12.2007 - AZ: B 14/7b AS 20/07 R

Fundstelle:

ZAP EN-Nr. 306/2011

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BVerfG - 16.03.2011 - AZ: 1 BvR 591/08

Verfahrensgegenstand:

Verfassungsbeschwerden
I des Herrn S
...
gegen
a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. Dezember 2007 - B 14/7b AS 62/06 R -,
b) das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. September 2006 - L 3 AS 4/06 -,
c) das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 30. November 2005 - S 2 AS 54/05 -,
d) den Widerspruchsbescheid der ARGE für die Stadt Koblenz vom 21. März 2005 - 261 - 51902BG0002566 W 64/05 -,
e) den Bescheid der ARGE für die Stadt Koblenz vom 8. Dezember 2004 - 115 BG.-Nr. 51902BG0002566 -,
- 1 BvR 591/08 -,

II.des Herrn H
...
1. unmittelbar gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. Dezember 2007 - B 14/7b AS 20/07 R -,
2. mittelbar gegen § 11 Abs. 1 SGB II und
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und
Beiordnung eines Rechtsanwalts - 1 BvR 593/08 -

BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 593/08

Redaktioneller Leitsatz:

Eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist in vollem Umfang als leistungsminderndes Einkommen beim ALG II (umgangssprachlich: Hartz IV) zu berücksichtigen. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

In den Verfahren
...
hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
den Vizepräsidenten Kirchhof,
den Richter Schluckebie rund
die Richterin Baer
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG
in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 16. März 2011
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Der Antrag des Beschwerdeführers im Verfahren 1 BvR 593/08 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung ohne Aussicht auf Erfolg ist.

Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.

Kirchhof
Schluckebier
Baer

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