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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 15.11.2010, Az.: 2 BvC 10/10
Anforderung an eine Wahlprüfungsbeschwerde betreffend der erforderlichen Beitrittserklärungen von mindestens 100 Wahlberechtigten
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 15.11.2010
Referenz: JurionRS 2010, 29064
Aktenzeichen: 2 BvC 10/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgegenstand:

Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn S...,
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 8. Juli 2010 - EuWP 37/09 - (BTDrucks 17/2200, Anlage 14)

BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvC 10/10

In dem Verfahren
...
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung
der Richterinnen und Richter Präsident Voßkuhle, Broß, Osterloh, Di Fabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff, Gerhardt, Landau
am 15. November 2010
beschlossen:

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Die Wahlprüfungsbeschwerde ist unzulässig, weil die vom Beschwerdeführer vorgelegten und nach § 26 Abs. 3 Satz 2 Europawahlgesetz (EuWG) erforderlichen Beitrittserklärungen von mindestens 100 Wahlberechtigten nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Auf die in § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 48 Abs. 2 BVerfGG geregelte Angabe des Tages der Geburt des Unterzeichnenden kann nicht verzichtet werden, weil diese für die Prüfung der Wahlberechtigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EuWG (Mindestalter) von wesentlicher Bedeutung ist.

Voßkuhle
Broß
Osterloh
Di Fabio
Mellinghoff
Lübbe-Wolff
Gerhardt
Landau

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