Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 11.04.2012, Az.: 2 BvR 862/09
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 11.04.2012
Referenz: JurionRS 2012, 17735
Aktenzeichen: 2 BvR 862/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

FG Münster - 09.11.2007 - AZ: 9 K 2912/04 K, G

BFH - 26.11.2008 - AZ: I R 7/08

FG Schleswig-Holstein - 11.05.2011 - AZ: 1 K 224/07

Rechtsgrundlage:

§ 93a BVerfGG

Fundstelle:

IStR 2012, 464

BVerfG, 11.04.2012 - 2 BvR 862/09

In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde

des Finanzamtes...
vertreten durch den Vorsteher,

gegen

das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. November 2008 - I R 7/08 -

hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

den Richter Gerhardt,
die Richterin Hermanns
und den Richter Müller

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 11. April 2012 einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Gerhardt

Hermanns

Müller

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.