Beschl. v. 03.03.2016, Az.: 2 BvC 35/14
Rechtsgrundlage:
BVerfG, 03.03.2016 - 2 BvC 35/14
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn B...,
- Bevollmächtigte: BBvB Böhmke & Partner Rechtsanwälte,
Augsburger Straße 33, 10789 Berlin -
gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 3. Juli 2014 - WP 181/13 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 3. März 2016 beschlossen:
Tenor:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 3. Februar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Voßkuhle
Landau
Huber
Hermanns
Müller
Kessal-Wulf
König
Maidowski
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