Urt. v. 20.12.2012, Az.: B 7 AY 4/11 R
Verfahrensgang:
vorgehend:
LSG Nordrhein-Westfalen - 23.05.2011 - AZ: L 20 AY 139/10
Rechtsgrundlagen:
Fundstellen:
info also 2013, 138
ZfF 2013, 90
BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 4/11 R
Amtlicher Leitsatz:
Der Umstand, dass das Asylbewerberleistungsgesetz Grundleistungen in Form von Geldleistungen in verfassungswidrig zu geringer Höhe vorsieht, rechtfertigt für Zeiten vor 2011 keine Ausnahme von der Regel, dass im Zugunstenverfahren gegen bestandskräftige Verwaltungsakte Leistungen nur dann zu erbringen sind, wenn die Bedürftigkeit nicht zwischenzeitlich entfallen ist.
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