Bundessozialgericht
Urt. v. 15.06.2016, Az.: B 4 AS 41/15 R
Urt. v. 15.06.2016, Az.: B 4 AS 41/15 R
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung von Glückspielgewinnen als Einkommen; Beweislast des Leistungsberechtigten bei Unmöglichkeit der Feststellung oder Schätzung der Höhe der Einnahmen
Rechtsgrundlagen:
§ 2 Abs. 3 Alg II-V
§ 2a Alg II-V
§ 3 Alg II-V
Fundstellen:
FEVS 68, 241 - 250
info also 2016, 281
JM 2017, 249-250
NDV-RD 2017, 7-11
NJW 2017, 10
SGb 2016, 457
ZfF 2016, 256
BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R
Amtlicher Leitsatz:
1. Glückspielgewinne sind als einmalige Einnahmen auf die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts anzurechnen, ohne dass hiervon vergebliche Spieleinsätze abzuziehen sind.
2. Lassen sich solche einmaligen Einnahmen der Höhe nach nicht mehr sicher feststellen oder auf einer realistischen Grundlage schätzen, kann dies auch im Fall einer Aufhebungsentscheidung zu einer Beweislastentscheidung zu Lasten des Leistungsberechtigten führen.