Beschl. v. 31.01.2012, Az.: EnVR 11/10
BGH, 31.01.2012 - EnVR 11/10
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Januar 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck und die Richter Dr. Raum, Dr. Strohn, Dr. Grüneberg und Dr. Bacher
beschlossen:
Tenor:
Der erste Absatz des Tenors des Beschlusses vom 18. Oktober 2011 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit entsprechend § 319 Abs. 1 ZPO, § 118 Abs. 1 VwGO wie folgt berichtigt:
"Die Rechtsbeschwerden der Bundesnetzagentur gegen den Beschluss des Kartellsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 12. Januar 2010 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 18. Februar 2010 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sie die Betroffene auch unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden hat."
Meier-Beck
Raum
Strohn
Grüneberg
Bacher
Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 18.10.2011 - AZ: EnVR 11/10
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