Beschl. v. 30.07.2009, Az.: AnwSt (B) 13/08
Verfahrensgang:
vorgehend:
AGH Bayern - 25.04.2006 - AZ: Bay AGH II - 2/06
Rechtsgrundlage:
Verfahrensgegenstand:
Verletzung anwaltlicher Pflichten
BGH, 30.07.2009 - AnwSt (B) 13/08
Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat
durch
den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter,
die Richter Dr. Ernemann und Dr. Frellesen,
die Richterin Lohmann sowie
die Rechtsanwälte Dr. Frey, Prof. Dr. Stüer und Prof. Dr. Quaas
am 30. Juli 2009
gemäß § 145 Abs. 5 Satz 1 und 2 BRAO
einstimmig beschlossen:
Tenor:
Die Beschwerde des Rechtsanwalts gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 2. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 25. April 2006 wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Ganter
Ernemann
Frellesen
Lohmann
Frey
Stüer
Quaas
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