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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 30.06.2016, Az.: 2 AR 255/15
Beschwerde gegen die Anordnung einer medikamentösen Behandlung (Zwangsmedikation) im Rahmen einer einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 30.06.2016
Referenz: JurionRS 2016, 22124
Aktenzeichen: 2 AR 255/15
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

OLG Karlsruhe - AZ: 2 Ws 303/02

LG Freiburg - AZ: 3 KLs 217 Js 9407/01-AK

Hinweis:

Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BGH - 30.06.2016 - AZ: 2 ARs 399/15

Verfahrensgegenstand:

Gefährliche Körperverletzung

BGH, 30.06.2016 - 2 AR 255/15

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 30. Juni 2016 beschlossen:

Tenor:

Die Sache wird an das Landgericht Freiburg zur Entscheidung in eigener Zuständigkeit zurückgegeben.

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