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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 29.07.2014, Az.: X ZR 148/12
Berichtigung eines Urteils im Tenor wegen eines Schreibfehlers
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 29.07.2014
Referenz: JurionRS 2014, 19564
Aktenzeichen: X ZR 148/12
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

BPatG - 08.11.2012 - AZ: 4 Ni 43/10 (EP)

BGH, 29.07.2014 - X ZR 148/12

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Juli 2014 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Dr. Bacher, Hoffmann und Dr. Deichfuß und die Richterin Dr. Kober-Dehm
beschlossen:

Tenor:

Das Urteil des Senats vom 14. Januar 2014 wird im Tenor wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin berichtigt, dass die Nummer des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland teilweise für nichtig erklärten europäischen Patents 1 068 918 lautet.

Meier-Beck

Bacher

Hoffmann

Deichfuß

Kober-Dehm

Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 14.01.2014 - AZ: X ZR 148/12

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