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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 28.09.2009, Az.: IX ZB 106/09
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 28.09.2009
Referenz: JurionRS 2009, 40217
Aktenzeichen: IX ZB 106/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG München I - 31.03.2009 - AZ: 14 T 21441/08

AG München - 19.09.2008 - AZ: 1506 IE 2963/08

BGH, 28.09.2009 - IX ZB 106/09

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. September 2009 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter und die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp

beschlossen:

Tenor:

  1.  

    Der Beschluss vom 17. September 2009 ist auf Seite 3 im letzten Satz dahingehend zu berichtigen, dass es

  2.  

    anstatt: ... den Beschluss in der Sache IX ZB 82/09 ...

  3.  

    richtig heißen muss: ... den Beschluss in der Sache IX ZB 81/09 ....

Dr. Ganter

Prof. Dr. Gehrlein

Vill

Dr. Fischer

Grupp

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