Beschl. v. 28.07.2015, Az.: EnVR 5/14
Verfahrensgang:
vorgehend:
OLG Düsseldorf - 11.12.2013 - AZ: VI-3 Kart 109/12 (V)
BGH, 28.07.2015 - EnVR 5/14
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Präsidentin des Bundesgerichtshofs Limperg sowie die Richter Prof. Dr. Strohn, Dr. Grüneberg, Dr. Bacher und Dr. Deichfuß
beschlossen:
Tenor:
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Beschwerdegegnerin zu tragen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
Gründe
Die Beschwerdeführerin hat die Rechtsbeschwerde unter Anerkennung der Kostenlast zurückgenommen. Der Beschwerdeführerin sind daher entsprechend ihrer Kostenübernahmeerklärung die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen.
In Übereinstimmung mit dem Beschwerdegericht wird der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens auf 50.000 € festgesetzt.
Limperg
Strohn
Grüneberg
Bacher
Deichfuß
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