Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 28.06.2016, Az.: 3 StR 17/15
Anforderungen an die Berichtigung eines Senatsbeschlusses
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 28.06.2016
Referenz: JurionRS 2016, 22947
Aktenzeichen: 3 StR 17/15
ECLI: ECLI:DE:BGH:2016:280616B3STR17.15.1

Verfahrensgegenstand:

Untreue u.a.
hier: Antrag des Mitangeklagten W. auf Berichtigung

BGH, 28.06.2016 - 3 StR 17/15

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Juni 2016 beschlossen:

Tenor:

Der Senatsbeschluss vom 26. November 2015 wird dahin berichtigt, dass es auf S. 4, 1. Zeile, wie folgt lautet:

"Die nicht revidierenden Mitangeklagten M. und W. hat das Landgericht jeweils unter Freispruch im Übrigen wegen Beihilfe zur Untreue in neun Fällen verwarnt und die Verurteilung von Geldstrafen vorbehalten."

Becker

Schäfer

Mayer

Gericke

Spaniol

Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 26.11.2015 - AZ: 3 StR 17/15

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.