Beschl. v. 28.06.2016, Az.: 3 StR 17/15
Verfahrensgegenstand:
Untreue u.a.
hier: Antrag des Mitangeklagten W. auf Berichtigung
BGH, 28.06.2016 - 3 StR 17/15
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Juni 2016 beschlossen:
Tenor:
Der Senatsbeschluss vom 26. November 2015 wird dahin berichtigt, dass es auf S. 4, 1. Zeile, wie folgt lautet:
"Die nicht revidierenden Mitangeklagten M. und W. hat das Landgericht jeweils unter Freispruch im Übrigen wegen Beihilfe zur Untreue in neun Fällen verwarnt und die Verurteilung von Geldstrafen vorbehalten."
Becker
Schäfer
Mayer
Gericke
Spaniol
Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 26.11.2015 - AZ: 3 StR 17/15
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