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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 26.08.2014, Az.: VIII ZR 352/12
Kostentragungspflicht des Rechtsstreits in den Rechtsmittelinstanzen
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 26.08.2014
Referenz: JurionRS 2014, 20979
Aktenzeichen: VIII ZR 352/12
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG Pinneberg - 26.01.2012 - 82 C 6/11

LG Itzehoe - 28.09.2012 - 9 S 27/12

Fundstelle:

MK 2014, 208

BGH, 26.08.2014 - VIII ZR 352/12

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. August 2014 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Milger, die Richterin Dr. Hessel, den Richter Dr. Achilles, die Richterin Dr. Fetzer und den Richter Kosziol

beschlossen:

Tenor:

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits in den Rechtsmittelinstanzen zu tragen.

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