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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 26.01.2012, Az.: X ZR 23/11
Berichtigung eines Senatsurteils wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 26.01.2012
Referenz: JurionRS 2012, 10237
Aktenzeichen: X ZR 23/11
ECLI: [keine Angabe]

BGH, 26.01.2012 - X ZR 23/11

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Januar 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, den Richter Keukenschrijver, die Richterin Mühlens und die Richter Dr. Grabinski und Dr. Bacher

beschlossen:

Tenor:

Das Senatsurteil vom 29. November 2011 wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin berichtigt, dass das Aktenzeichen der auf Seite 8 Rn. 13 aE zitierten Entscheidung nicht X ZR 155/09, sondern X ZR 155/99 lautet.

Meier-Beck

Keukenschrijver

Mühlens

Grabinski

Bacher

Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 29.11.2011 - AZ: X ZR 23/11

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