Beschl. v. 26.01.2012, Az.: X ZR 23/11
BGH, 26.01.2012 - X ZR 23/11
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Januar 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, den Richter Keukenschrijver, die Richterin Mühlens und die Richter Dr. Grabinski und Dr. Bacher
beschlossen:
Tenor:
Das Senatsurteil vom 29. November 2011 wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin berichtigt, dass das Aktenzeichen der auf Seite 8 Rn. 13 aE zitierten Entscheidung nicht X ZR 155/09, sondern X ZR 155/99 lautet.
Meier-Beck
Keukenschrijver
Mühlens
Grabinski
Bacher
Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 29.11.2011 - AZ: X ZR 23/11
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