Beschl. v. 25.06.2013, Az.: II ZR 73/11
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Dortmund - 22.07.2010 - AZ: 18 O 162/09
OLG Hamm - 09.03.2011 - AZ: I-8 U 132/10
BGH, 25.06.2013 - II ZR 73/11
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann, den Richter Dr. Strohn, die Richterin Dr. Reichart sowie die Richter Dr. Drescher und Born
beschlossen:
Tenor:
In dem Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2013, Seite 13, Rn. 21, letzter Satz muss es richtig heißen:
"Vielmehr weist die Buchung der Ausschüttung im Haben des Darlehenskontos gerade eine Forderung des Kommanditisten gegen die Gesellschaft aus."
Bergmann
Strohn
Reichart
Drescher
Born
Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 12.03.2013 - AZ: II ZR 73/11
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