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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 25.03.2015, Az.: IX ZR 172/14
Berichtigung eines Urteils im Hinblick auf eine zitierte Gerichtsentscheidung
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 25.03.2015
Referenz: JurionRS 2015, 13818
Aktenzeichen: IX ZR 172/14
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlage:

§ 319 ZPO

BGH, 25.03.2015 - IX ZR 172/14

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Pape, Grupp und die Richterin Möhring

am 25. März 2015 beschlossen:

Tenor:

Das Senatsurteil vom 26. Februar 2015 wird unter Rn. 24, 6. Zeile dahin berichtigt, dass es statt "(vgl. RGZ 87, 187, 189)" heißt: "(vgl. RGZ 86, 187, 189)".

Kayser

Gehrlein

Pape

Grupp

Möhring

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