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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 25.03.2015, Az.: 5 StR 597/14
Berichtigung eines Senatsbeschlusses wegen eines offensichtlichen Auslassungsversehens in den Gründen
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 25.03.2015
Referenz: JurionRS 2015, 13898
Aktenzeichen: 5 StR 597/14
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgegenstand:

Anstiftung zur Brandstiftung u.a.

BGH, 25.03.2015 - 5 StR 597/14

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. März 2015 beschlossen:

Tenor:

Der Senatsbeschluss vom 11. Februar 2015 wird wegen eines offensichtlichen Auslassungsversehens in den Gründen dahingehend berichtigt, dass nach den Worten "gegen ihn" die Worte "erfolgten Aussage" eingefügt werden.

Sander

Schneider

König

Berger

Bellay

Berichtigt
BGH - 11.02.2015 - AZ: 5 StR 97/14

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