Beschl. v. 25.03.2015, Az.: 5 StR 597/14
Verfahrensgegenstand:
Anstiftung zur Brandstiftung u.a.
BGH, 25.03.2015 - 5 StR 597/14
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. März 2015 beschlossen:
Tenor:
Der Senatsbeschluss vom 11. Februar 2015 wird wegen eines offensichtlichen Auslassungsversehens in den Gründen dahingehend berichtigt, dass nach den Worten "gegen ihn" die Worte "erfolgten Aussage" eingefügt werden.
Sander
Schneider
König
Berger
Bellay
Berichtigt
BGH - 11.02.2015 - AZ: 5 StR 97/14
Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.