Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 24.10.2013, Az.: 2 ARs 336/13; 2 AR 281/13
Übertragung der örtlichen Zuständigkeit an ein anderes Strafgericht bei einer geständigen angeklagten Mutter mit Kleinkindern
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 24.10.2013
Referenz: JurionRS 2013, 48696
Aktenzeichen: 2 ARs 336/13; 2 AR 281/13
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

StA Essen - AZ: 55 Js 1167/12

StA Frankfurt an der Oder - AZ: 237 Js 6168/13

AG Dorsten - AZ: 9 Ds-55 Js 1167/12-154/12

AG Dorsten - AZ: 9 Ds-55 Js 1167/12-59/13

AG Eisenhüttenstadt - AZ: 14 Ds 237 Js 6168/13 (21/13)

Fundstellen:

GuT 2014, 240

NStZ-RR 2016, 66

Verfahrensgegenstand:

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 336/13; 2 AR 281/13

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 24. Oktober 2013 beschlossen:

Tenor:

Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt ist für die Untersuchung und Entscheidung zuständig.

Gründe

1

Die Übertragung der Zuständigkeit auf das Amtsgericht Eisenhüttenstadt ist zweckmäßig, um der geständigen Angeklagten als Mutter kleiner Kinder bei einem Verfahren, das aller Voraussicht nach ohne Zeugen auskommen wird, die weite Anreise nach Dorsten zu ersparen.

Fischer

Schmitt

Krehl

Eschelbach

Zeng

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.