Beschl. v. 24.08.2010, Az.: 1 StR 426/10
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Bamberg - 04.05.2010
Rechtsgrundlage:
Verfahrensgegenstand:
Schwere räuberische Erpressung
BGH, 24.08.2010 - 1 StR 426/10
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 24. August 2010
beschlossen:
Tenor:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 4. Mai 2010 wird mit der Maßgabe, dass er wegen in zwei tateinheitlichen Fällen begangener besonders schwerer räuberischer Erpressung schuldig gesprochen ist, als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Nack
Rothfuß
Elf
Graf
Sander
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