Beschl. v. 24.06.2013, Az.: VI ZR 93/12
BGH, 24.06.2013 - VI ZR 93/12
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Zoll und Wellner, die Richterin Diederichsen, und den Richter Stöhr
beschlossen:
Tenor:
Das Urteil vom 19. März 2013 wird dahingehend berichtigt, dass es in Randnummer 34 in der zweiten Zeile "wie in dem Artikel vom 13. Juni 2010" statt "wie in dem Artikel vom 13. Juni 2013" heißen muss.
Galke
Zoll
Wellner
Diederichsen
Stöhr
Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 19.03.2013 - AZ: VI ZR 93/12
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