Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 24.01.2012, Az.: XI ZR 411/10
Verlustig Erklärung der Revision bei Rücknahme des Rechtsmittels
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 24.01.2012
Referenz: JurionRS 2012, 10046
Aktenzeichen: XI ZR 411/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Frankfurt am Main - 21.05.2010 - AZ: 2-19 O 291/09

OLG Frankfurt am Main - 03.11.2010 - AZ: 17 U 111/10

BGH, 24.01.2012 - XI ZR 411/10

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Januar 2012 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers, den Richter Dr. Joeres, die Richterin Mayen und die Richter Dr. Ellenberger und Dr. Matthias

beschlossen:

Tenor:

Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am 3. November 2010 verkündete Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.

Die Kosten der Revision werden ihr auferlegt (§§ 565, 516 Abs. 3 ZPO).

Streitwert: 50.000 €

Wiechers

Mayen

Maihold

Matthias

Pamp

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.