Beschl. v. 24.01.2012, Az.: XI ZR 132/11
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Hamburg - 08.09.2010 - AZ: 319 O 201/09
OLG Hamburg - 23.02.2011 - AZ: 13 U 191/10
BGH, 24.01.2012 - XI ZR 132/11
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Januar 2012 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers, den Richter Dr. Joeres, die Richterin Mayen und die Richter Dr. Ellenberger und Dr. Matthias
beschlossen:
Tenor:
Die Klägerin wird, nachdem sie die Revision gegen das am 23. Februar 2011 verkündete Urteil des 13. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Die Kosten der Revision werden ihr auferlegt (§§ 565, 516 Abs. 3 ZPO).
Streitwert: 20.200 €
Wiechers
Joeres
Mayen
Ellenberger
Matthias
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