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Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.12.2010, Az.: X ZR 112/07
Aufhebung eines Urteils nach Einlegung eines Rechtsmittels
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Verzichtsurteil
Datum: 21.12.2010
Referenz: JurionRS 2010, 31281
Aktenzeichen: X ZR 112/07
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Düsseldorf - 09.02.2006 - AZ: 4a O 55/05

OLG Düsseldorf - 28.06.2007 - AZ: I-2 U 22/06

BGH - 28.09.2010 - AZ: X ZR 112/07

BGH, 21.12.2010 - X ZR 112/07

Tenor:

Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das am 28. Juni 2007 verkündete Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufgehoben und das am 9. Februar 2006 verkündete Urteil der 4a-Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Meier-Beck
Gröning
Berger
Grabinski
Hoffmann

Verkündet am: 21. Dezember 2010

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