Urt. v. 21.12.2010, Az.: X ZR 112/07
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Düsseldorf - 09.02.2006 - AZ: 4a O 55/05
OLG Düsseldorf - 28.06.2007 - AZ: I-2 U 22/06
BGH, 21.12.2010 - X ZR 112/07
Tenor:
Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das am 28. Juni 2007 verkündete Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufgehoben und das am 9. Februar 2006 verkündete Urteil der 4a-Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Meier-Beck
Gröning
Berger
Grabinski
Hoffmann
Verkündet am: 21. Dezember 2010
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