BGH, 21.12.2010, 2 StR 497/10 - Berichtigung eines Tenors wegen eines Schreibversehens
| Gericht: | BGH |
|---|---|
| Datum: | 21.12.2010 |
| Aktenzeichen: | 2 StR 497/10 |
| Entscheidungsform: | Beschluss |
| JURION Fundstelle: | JurionRS 2010, 31036 |
| Verfahrensgegenstand: | Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge |
Tenor:
Der Senatsbeschluss vom 18. November 2010 wird wegen eines Schreibversehens im Tenor dahingehend berichtigt, dass es anstelle "Urteil des Landgerichts Gera", "Urteil des Landgerichts Erfurt" heißen muss.
Rissing-van Saan
Fischer
Schmitt
Eschelbach
Ott
Korrekturbeschluss zum Urteil:
BGH - 18.11.2010 - AZ: 2 StR 497/10
Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.
