BGH, 21.12.2010, 2 StR 497/10 - Berichtigung eines Tenors wegen eines Schreibversehens

Gericht: BGH
Datum: 21.12.2010
Aktenzeichen:  2 StR 497/10
Entscheidungsform:  Beschluss
JURION Fundstelle:  JurionRS 2010, 31036
Verfahrensgegenstand: 

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Tenor:

Der Senatsbeschluss vom 18. November 2010 wird wegen eines Schreibversehens im Tenor dahingehend berichtigt, dass es anstelle "Urteil des Landgerichts Gera", "Urteil des Landgerichts Erfurt" heißen muss.

Rissing-van Saan
Fischer
Schmitt
Eschelbach
Ott

Korrekturbeschluss zum Urteil:
BGH - 18.11.2010 - AZ: 2 StR 497/10

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