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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 21.10.2015, Az.: VI ZR 391/14
Berichtigung eines Urteils im Hinblick auf die Entscheidungsform
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 21.10.2015
Referenz: JurionRS 2015, 28711
Aktenzeichen: VI ZR 391/14
ECLI: [keine Angabe]

BGH, 21.10.2015 - VI ZR 391/14

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Oktober 2015 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Wellner und Stöhr und die Richterinnen von Pentz und Dr. Oehler

beschlossen:

Tenor:

Der Beschluss vom 15. September 2015 wird dahingehend berichtigt, dass es in Absatz 1 der Entscheidungsformel "das Urteil" statt " der Beschluss" heißen muss.

Galke

Wellner

Stöhr

von Pentz

Oehler

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