Beschl. v. 21.10.2015, Az.: VI ZR 391/14
BGH, 21.10.2015 - VI ZR 391/14
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Oktober 2015 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Wellner und Stöhr und die Richterinnen von Pentz und Dr. Oehler
beschlossen:
Tenor:
Der Beschluss vom 15. September 2015 wird dahingehend berichtigt, dass es in Absatz 1 der Entscheidungsformel "das Urteil" statt " der Beschluss" heißen muss.
Galke
Wellner
Stöhr
von Pentz
Oehler
Korrekturbeschluss zu
BGH - 15.09.2015 - AZ: VI ZR 391/14
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