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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 21.09.2011, Az.: IX ZR 75/10
Korrekturbeschluss zu einem Senatsurteil
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 21.09.2011
Referenz: JurionRS 2011, 25316
Aktenzeichen: IX ZR 75/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Potsdam - 08.10.2007 - AZ: 12 O 555/06

OLG Brandenburg - 23.02.2010 - AZ: 11 U 177/07

BGH - 09.06.2011 - AZ: IX ZR 75/10

Rechtsgrundlage:

§ 319 ZPO

BGH, 21.09.2011 - IX ZR 75/10

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser,
die Richter Prof. Dr. Gehrlein und Vill,
die Richterin Lohmann und
den Richter Dr. Fischer
am 21. September 2011
beschlossen:

Tenor:

Das Senatsurteil vom 9. Juni 2011 wird gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, dass im letzten Satz der Rn. 15 vor der Formulierung "andere Begriffe" das Wort "nicht" einzufügen ist.

Kayser
Gehrlein
Vill
Lohmann
Fischer

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