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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 21.07.2015, Az.: 2 StR 63/14
Korrektur der Urteilsgründe wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 21.07.2015
Referenz: JurionRS 2015, 21348
Aktenzeichen: 2 StR 63/14
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlage:

§ 267 StPO

Verfahrensgegenstand:

Totschlag u.a.

BGH, 21.07.2015 - 2 StR 63/14

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Juli 2015 beschlossen:

Tenor:

Wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens werden die Gründe des Urteils vom 6. Mai 2015 in Rn. 1 2. Satz wie folgt korrigiert:

"Das Rechtsmittel des Angeklagten P. B. hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist es - wie auch die Revision des S. B. - unbegründet."

Fischer

Krehl

Eschelbach

Ott

Zeng

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