Beschl. v. 21.07.2011, Az.: V ZR 192/10
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Berlin - 27.10.2009 - AZ: 37 O 396/08
KG Berlin - 26.08.2010 - AZ: 22 U 202/09
BGH, 21.07.2011 - V ZR 192/10
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 21. Juli 2011
durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger,
die Richter Dr. Lemke und
Prof. Dr. Schmidt-Räntsch, die Richterin Dr. Stresemann und
den Richter Dr. Czub
beschlossen:
Tenor:
Die Anhörungsrüge der Beklagten gegen den Senatsbeschluss vom 28. April 2011 wird zurückgewiesen.
Der Senat hat das Vorbringen in der Nichtzulassungsbeschwerde, insbesondere auch zu einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof, zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung in Erwägung gezogen.
Krüger
Lemke
Schmidt-Räntsch
Stresemann
Czub
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