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Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.09.2011, Az.: IX ZB 228/11
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 20.09.2011
Referenz: JurionRS 2011, 25041
Aktenzeichen: IX ZB 228/11
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG Bersenbrück - 17.05.2011 - AZ: 11 C 465/10

LG Osnabrück - 30.06.2011 - AZ: 3 S 225/11

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BGH - 20.09.2011 - AZ: IX ZB 227/11

BGH, 20.09.2011 - IX ZB 228/11

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser,
die Richter Raebel und Vill,
die Richterin Lohmann und
den Richter Dr. Pape
am 20. September 2011
beschlossen:

Tenor:

Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück vom 6. Juni 2011 und die Rechtsbeschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück vom 30. Juni 2011 werden auf Kosten des Beklagten als unzulässig verworfen.

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