Beschl. v. 19.06.2012, Az.: X ZR 76/11
Verfahrensgang:
vorgehend:
AG Düsseldorf - 30.09.2010 - AZ: 232 C 6893/10
LG Düsseldorf - 20.05.2011 - AZ: 22 S 262/10
Rechtsgrundlage:
BGH, 19.06.2012 - X ZR 76/11
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Juni 2012 durch den Richter Keukenschrijver, die Richterin Mühlens, die Richter Gröning und Hoffmann und die Richterin Schuster
beschlossen:
Tenor:
Das Urteil des Senats vom 17. April 2012 wird gemäß § 319 ZPO wegen eines Schreibfehlers dahin berichtigt, dass im letzten Satz des Tatbestands das Wort "Berufung" durch "Revision" ersetzt wird.
Keukenschrijver
Mühlens
Gröning
Hoffmann
Schuster
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