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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 19.05.2011, Az.: VII ZR 94/09
Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche nach § 635 BGB a.F. beginnt nicht schon vor der Abnahme; Anforderungen an den Verjährungsbeginn von Schadensersatzansprüchen gem. § 635 BGB a.F.
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 19.05.2011
Referenz: JurionRS 2011, 16671
Aktenzeichen: VII ZR 94/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Arnsberg - 27.04.2007 - AZ: 2 O 547/06

OLG Hamm - 25.03.2009 - AZ: 12 U 40/09

Rechtsgrundlage:

§ 635 BGB a.F.

Fundstellen:

IBR 2011, 590

NJW-Spezial 2011, 557

BGH, 19.05.2011 - VII ZR 94/09

Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 19. Mai 2011
durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kniffka,
die Richterin Safari Chabestari,
den Richter Dr. Eick,
den Richter Halfmeier und
den Richter Prof. Leupertz
beschlossen:

Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. März 2009 wird zurückgewiesen.

Die Erwägungen des Berufungsgerichts sind rechtsfehlerhaft, sofern es meint, die Verjährung des Schadenersatzanspruchs nach § 635 BGB a.F. könne schon vor der Abnahme beginnen und sie richte sich nach den Vorschriften über die Regelverjährung statt nach § 634a BGB n.F. Beide Punkte hat der Senat nach Erlass des Berufungsurteils, teils in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung, geklärt (BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - VII ZR 171/08, BauR 2010, 1778 = NZBau 2010, 768, und Urteil vom 24. Februar 2011 - VII ZR 61/10, NJW 2011, 1224 [BGH 24.02.2011 - VII ZR 61/10]). Hierauf wird verwiesen. Das ist jedoch nicht entscheidungserheblich. Das Berufungsurteil wird von den weiteren Erwägungen zur Verwirkung getragen. Von einer Begründung wird insoweit abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: 90.000 €

Kniffka
Safari
Chabestari
Eick
Halfmeier
Leupertz

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