Beschl. v. 19.01.2010, Az.: IX ZR-(5) 189/08
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Tübingen - 24.01.2008 - AZ: 7 O 19/07
OLG Stuttgart - 24.09.2008 - AZ: 3 U 38/08
BGH, 19.01.2010 - IX ZR-(5) 189/08
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
durch
den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter,
den Richter Vill,
die Richterin Lohmann,
die Richter Dr. Fischer und Dr. Pape
am 19. Januar 2010
beschlossen:
Tenor:
Der Leitsatz des Urteils wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass der Verkündungstermin 3. Dezember 2009 anstatt 24. September 2009 lautet.
Ganter
Vill
Lohmann
Fischer
Pape
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