Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 18.05.2010, Az.: V ZR 62/09
Berichtigung eines Senatsurteils
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 18.05.2010
Referenz: JurionRS 2010, 16593
Aktenzeichen: V ZR 62/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG Hannover - 19.09.2008 - AZ: 481 C 9182/08

LG Lüneburg - 27.02.2009 - AZ: 9 S 90/08

BGH - 05.03.2010 - AZ: V ZR 62/09

nachgehend:

BGH - 18.05.2010 - AZ: V ZR 62/09

Rechtsgrundlage:

§ 319 ZPO

BGH, 18.05.2010 - V ZR 62/09

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 18. Mai 2010
durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und
die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Roth
beschlossen:

Tenor:

Das Senatsurteil vom 5. März 2010 wird nach § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:

Im Rubrum ist nur die Klägerin zu 1 als Revisionsklägerin zu bezeichnen.

Im ersten Absatz des Tenors heißt es statt Klägerinnen Klägerin zu 1.

Krüger
Klein
Lemke
Schmidt-Räntsch
Roth

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.