Beschl. v. 17.07.2013, Az.: IV ZR 224/12
Verfahrensgang:
vorgehend:
OLG Frankfurt am Main - 15.06.2012
Rechtsgrundlage:
BGH, 17.07.2013 - IV ZR 224/12
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Wendt, Felsch, Dr. Karczewski, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller am 17. Juli 2013 beschlossen:
Tenor:
Der Tenor des Senatsurteils vom 10. Juli 2013 wird nach § 319 Abs. 1 ZPO im Kostenpunkt berichtigt und wie folgt neu gefasst:
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Juni 2012 wird zurückgewiesen.
einschließlich der Kosten der Streithelfer der Klägerin (§§ 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 ZPO).
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens
Wendt
Felsch
Dr. Karczewski
Lehmann
Dr. Brockmöller
Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.