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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 16.12.2011, Az.: AnwZ (Brfg) 30/11
Berichtigung des Tenors eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 16.12.2011
Referenz: JurionRS 2011, 34455
Aktenzeichen: AnwZ (Brfg) 30/11
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgegenstand:

Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

BGH, 16.12.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11

Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richterinnen Roggenbuck und Lohmann sowie die Rechtsanwältin Dr. Hauger und den Rechtsanwalt Prof. Dr. Quaas

am 16. Dezember 2011

beschlossen:

Tenor:

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs, Senat für Anwaltssachen, vom 28. Oktober 2011 wird dahin berichtigt, dass es im Tenor heißen muss:

"Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Brandenburgischen Anwaltsgerichthofs vom 9. Mai 2011 wird abgelehnt."

Kessal-Wulf

Roggenbuck

Lohmann

Hauger

Quaas

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