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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 16.02.2016, Az.: 5 StR 465/15
Berichtigung des Urteilstenors
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 16.02.2016
Referenz: JurionRS 2016, 12029
Aktenzeichen: 5 StR 465/15
ECLI: ECLI:DE:BGH:2016:160216B5STR465.15.0

Verfahrensgegenstand:

Versuchter Totschlag u.a.

BGH, 16.02.2016 - 5 StR 465/15

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Februar 2016 beschlossen:

Tenor:

Das Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom heutigen Tage wird wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens dahingehend berichtigt, dass es im Tenor anstelle "an eine andere Schwurgerichtskammer (...)" richtig lauten muss: "an eine andere Jugendkammer als Schwurgericht".

Schneider

König

Berger

Bellay

Feilcke

Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 16.02.2016 - AZ: 5 StR 465/15

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