Beschl. v. 16.02.2016, Az.: 5 StR 465/15
Verfahrensgegenstand:
Versuchter Totschlag u.a.
BGH, 16.02.2016 - 5 StR 465/15
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Februar 2016 beschlossen:
Tenor:
Das Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom heutigen Tage wird wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens dahingehend berichtigt, dass es im Tenor anstelle "an eine andere Schwurgerichtskammer (...)" richtig lauten muss: "an eine andere Jugendkammer als Schwurgericht".
Schneider
König
Berger
Bellay
Feilcke
Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 16.02.2016 - AZ: 5 StR 465/15
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