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Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.02.2012, Az.: AK 2/12
Anforderungen an das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Grundsätze zum Erlass eines Haftbefehls bei der Annahme von Flucht- und Verdunkelungsgefahr
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 16.02.2012
Referenz: JurionRS 2012, 11041
Aktenzeichen: AK 2/12
ECLI: [keine Angabe]

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BGH - 16.02.2012 - AZ: AK 1/12

Verfahrensgegenstand:

Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

BGH, 16.02.2012 - AK 2/12

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts sowie der Beschuldigten und ihrer Verteidiger am 16. Februar 2012 gemäß §§ 121, 122 StPO beschlossen:

Tenor:

Die Untersuchungshaft hat fortzudauern.

Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof findet in drei Monaten statt.

Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.

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