Beschl. v. 15.08.2013, Az.: II ZR 83/12
Rechtsgrundlage:
BGH, 15.08.2013 - II ZR 83/12
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. August 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann, die Richterinnen Caliebe und Dr. Reichart sowie die Richter Dr. Drescher und Born
beschlossen:
Tenor:
Das Urteil vom 28. Mai 2013 wird im Tenor wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 Abs. 1 ZPO dahingehend berichtigt, dass es statt
"Auf die Revision des Klägers ..." richtig "Auf die Revision des Beklagten ..." lauten muss.
Bergmann
Caliebe
Reichart
Drescher
Born
Korrekturbeschluss zum Urteil:
BGH - 28.05.2013 - II ZR 83/12
Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.