Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 13.01.2010, Az.: 2 StR 457/09
Revision i.F.e. besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 13.01.2010
Referenz: JurionRS 2010, 10061
Aktenzeichen: 2 StR 457/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Darmstadt - 25.05.2009

Verfahrensgegenstand:

Schwerer Raub u.a.

BGH, 13.01.2010 - 2 StR 457/09

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
auf Antrag des Generalbundesanwalts und
nach Anhörung des Beschwerdeführers
am 13. Januar 2010
gemäß § 349 Abs. 2 StPO
beschlossen:

Tenor:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 25. Mai 2009 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Rissing-van Saan
Fischer
Appl
Cierniak
Krehl

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.