Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 12.01.2011, Az.: 2 StR 481/10
Verwerfung einer Revision aufgrund fehlender Erkennbarkeit von Rechtsfehlern zum Nachteil eines Angeklagten
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 12.01.2011
Referenz: JurionRS 2011, 10045
Aktenzeichen: 2 StR 481/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Mainz - 15.06.2010

Verfahrensgegenstand:

Besonders schwereVergewaltigung

BGH, 12.01.2011 - 2 StR 481/10

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und
nach Anhörung des Beschwerdeführers
am 12. Januar 2011
gemäß § 349 Abs. 2 StPO
beschlossen:

Tenor:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mainz vom 15. Juni 2010 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat; jedoch wird der Tenor dahin klargestellt, dass der Angeklagte wegen besonders schwerer Vergewaltigung verurteilt ist.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Rissing-van Saan
Appl
Schmitt
Krehl
Ott

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.