Beschl. v. 11.09.2012, Az.: VI ZR 77/11
BGH, 11.09.2012 - VI ZR 77/11
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. September 2012 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Wellner, Pauge, Stöhr und die Richterin von Pentz
beschlossen:
Tenor:
Das Urteil vom 19. Juni 2012 wird dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 3 Zeile 5
Der Kläger leidet als Folge der PVL an einer spastischen Tetraparese ...,
statt:
Der Kläger leidet als Folge der PVL an einer plastischen Tetraparese ...
heißen muss.
Galke
Wellner
Pauge
Stöhr
von Pentz
Schreibfehlerberichtigung zum Urteil:
BGH - 19.06.2012 - VI ZR 77/11
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