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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 11.09.2012, Az.: VI ZR 77/11
Schreibfehlerberichtigung eines Urteils
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 11.09.2012
Referenz: JurionRS 2012, 24339
Aktenzeichen: VI ZR 77/11
ECLI: [keine Angabe]

BGH, 11.09.2012 - VI ZR 77/11

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. September 2012 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Wellner, Pauge, Stöhr und die Richterin von Pentz

beschlossen:

Tenor:

Das Urteil vom 19. Juni 2012 wird dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 3 Zeile 5

Der Kläger leidet als Folge der PVL an einer spastischen Tetraparese ...,

statt:

Der Kläger leidet als Folge der PVL an einer plastischen Tetraparese ...

heißen muss.

Galke

Wellner

Pauge

Stöhr

von Pentz

Schreibfehlerberichtigung zum Urteil:
BGH - 19.06.2012 - VI ZR 77/11

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