Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.09.2012, Az.: VI ZR 300/11
Aufhebung eines Urteils bzgl. Revision
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Anerkenntnisurteil
Datum: 11.09.2012
Referenz: JurionRS 2012, 23928
Aktenzeichen: VI ZR 300/11
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Arnsberg - 18.10.2011

BGH, 11.09.2012 - VI ZR 300/11

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. September 2012 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Wellner, Pauge und Stöhr und die Richterin von Pentz ohne mündliche Verhandlung

für Recht erkannt:

Tenor:

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 18. Oktober 2011 aufgehoben.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Arnsberg vom 25. Februar 2011 wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 236,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. Juni 2008 zuzüglich 46,41 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Der Streitwert wird auf 236,76 € festgesetzt.

Galke
Wellner
Pauge
Stöhr
von Pentz

Von Rechts wegen

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.