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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 10.06.2015, Az.: V ZR 12/14
Berichtigung des Urteils des Senats wegen eines offenkundigen Schreibversehens
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 10.06.2015
Referenz: JurionRS 2015, 22416
Aktenzeichen: V ZR 12/14
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlage:

§ 319 ZPO

BGH, 10.06.2015 - V ZR 12/14

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Juni 2015 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richter Dr. Czub und Dr. Roth und die Richterinnen Dr. Brückner und Weinland

beschlossen:

Tenor:

Das Urteil des Senats vom 17. April 2015 wird wegen eines offenkundigen Schreibversehens gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass in Rn. 20 (letzter Satz) und in Rn. 26 (erster Satz) des Urteils jeweils das Wort "Geschäftsordnung" durch das Wort "Gemeinschaftsordnung" ersetzt wird.

Stresemann

Czub

Roth

Brückner

Weinland

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