Beschl. v. 10.06.2015, Az.: V ZR 12/14
Rechtsgrundlage:
BGH, 10.06.2015 - V ZR 12/14
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Juni 2015 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richter Dr. Czub und Dr. Roth und die Richterinnen Dr. Brückner und Weinland
beschlossen:
Tenor:
Das Urteil des Senats vom 17. April 2015 wird wegen eines offenkundigen Schreibversehens gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass in Rn. 20 (letzter Satz) und in Rn. 26 (erster Satz) des Urteils jeweils das Wort "Geschäftsordnung" durch das Wort "Gemeinschaftsordnung" ersetzt wird.
Stresemann
Czub
Roth
Brückner
Weinland
Korrekturbeschluss zu
BGH - 17.04.2015 - AZ: V ZR 12/14
Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.