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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 09.01.2013, Az.: IX ZB 56/12
Berichtigung eines Gerichtsbeschlusses
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 09.01.2013
Referenz: JurionRS 2013, 10047
Aktenzeichen: IX ZB 56/12
ECLI: [keine Angabe]

BGH, 09.01.2013 - IX ZB 56/12

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Raebel, Dr. Pape und Grupp und die Richterin Möhring

am 9. Januar 2013 beschlossen:

Tenor:

Der Senatsbeschluss vom 9. November 2012 wird auf Seite 2, Zeile 2 und 3 dahingehend berichtigt, dass es richtig heißen muss:

...und die Richterin Möhring

anstatt

...und die Richterin Dr. Möhring.

Kayser

Raebel

Pape

Grupp

Möhring

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