Beschl. v. 08.12.2010, Az.: IV ZR 113/08
BGH, 08.12.2010 - IV ZR 113/08
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat
am 8. Dezember 2010
durch
den Richter Wendt,
die Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richter Felsch, Dr. Karczewski und Lehmann
beschlossen:
Tenor:
Der Leitsatz hinsichtlich des Beschlusses vom 15. September 2010 wird dahingehend berichtigt, dass es sowohl in der Normenzeile als auch im Text statt
§ 4 I Nr. 6 a 1. Halbsatz
richtig heißt
§ 4 I Nr. 6 b 1. Halbsatz
Wendt
Dr. Kessal-Wulf
Felsch
Dr. Karczewski
Lehmann
Korrekturbeschluss zu
BGH - 15.09.2010 - AZ: IV ZR 113/08
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