Beschl. v. 07.03.2013, Az.: 5 StR 634/12
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Saarbrücken - 30.08.2012
Rechtsgrundlage:
Verfahrensgegenstand:
schwerer Raub
BGH, 07.03.2013 - 5 StR 634/12
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. März 2013 beschlossen:
Tenor:
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 30. August 2012 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Die Beschwerdeführer haben die Kosten ihrer Rechtsmittel zu tragen.
Der Urteilstenor wird dahingehend berichtigt, dass das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 16. Dezember 2011 datiert.
Basdorf
Raum
Sander
König
Bellay
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