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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 07.03.2013, Az.: 5 StR 634/12
Verwerfung einer Revision als unbegründet
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 07.03.2013
Referenz: JurionRS 2013, 32877
Aktenzeichen: 5 StR 634/12
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Saarbrücken - 30.08.2012

Rechtsgrundlage:

§ 349 Abs. 2 StPO

Verfahrensgegenstand:

schwerer Raub

BGH, 07.03.2013 - 5 StR 634/12

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. März 2013 beschlossen:

Tenor:

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 30. August 2012 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Die Beschwerdeführer haben die Kosten ihrer Rechtsmittel zu tragen.

Der Urteilstenor wird dahingehend berichtigt, dass das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 16. Dezember 2011 datiert.

Basdorf

Raum

Sander

König

Bellay

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