Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 07.02.2011, Az.: 5 StR 589/10
Auswirkungen eines Rechtsfehlers im Hinblick auf die bisherige Dauer der Untersuchungshaft
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 07.02.2011
Referenz: JurionRS 2011, 25682
Aktenzeichen: 5 StR 589/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Bautzen - 07.02.2011

Verfahrensgegenstand:

Schwere Körperverletzung u.a.

BGH, 07.02.2011 - 5 StR 589/10

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Februar 2011 beschlossen:

Tenor:

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bautzen vom 4. Mai 2010 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dadurch dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

[Gründe)

1

Ergänzend bemerkt der Senat:

2

Im Hinblick auf die bisherige Dauer der Untersuchungshaft hat sich der Rechtsfehler, dass die Strafkammer hinsichtlich des Angeklagten A. keine Entscheidung nach § 67 Abs. 2 Sätze 2 und 3 StGB getroffen hat, nicht ausgewirkt.

Basdorf
Brause
Schaal
Schneider
König

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.